Öllampen – eine Vergiftungsgefahr für Kinder
Sommerzeit – das ist selbstverständlich die Zeit, in der die Familie ihre Abende draußen verbringt. Und wenn es dann dunkel wird, dann werden Teelichter und Öllampen angezündet. Doch gerade die häufig verwendeten Öllampen stellen für Kinder eine große Vergiftungsgefahr dar.
Leider passiert es oft, dass kleine Kinder in einem unbeobachteten Moment nach den Lampen greifen und die häufig gutriechende Flüssigkeit, das Lampenöl, verschlucken. Jedes Jahr liegt die Zahl solcher Unfälle im dreistelligen Bereich. Fünf Kinder sind in den vergangenen Jahren durch Lampenöl oder flüssigen Grillanzünder sogar gestorben. Die Flüssigkeiten sind giftig, die Dämpfe gelangen leicht in die Lunge und lösen dort eine schwere Lungenentzündung aus. Für dieses schweren Entzündungen der Lunge gibt es kaum wirkungsvolle Therapien, so dass die behandelten Ärzte fast hilflos sind.
Die Norm allein reicht nicht
Die Norm allein reicht nicht
Rund eine Million Fackeln und 200.000 Öllampen werden in Deutschland jedes Jahr verkauft. Die meisten davon sind nicht kindersicher, obwohl dies schon vor dreieinhalb Jahren in einer DIN-Norm europaweit festgelegt wurde. Nur: Die Norm ist kein Gesetz und damit für die Hersteller unverbindlich. Die Bundesanstalt für Materialforschung und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben sich die Lampen und Öle genauer angeschaut.
Für den Materialprüfer Dr. Klaus Urban ist eine kindersichere Lampe leicht zu erkennen: „Ein kindersicherer Brenner besteht aus einem schlagfesten Gehäuse. Er hat einen Dochtschutz, so dass die Kinder ihn mit den Fingern nicht greifen und herausziehen können. Und der Behälter selbst, also der Tank für die Brennflüssigkeit, ist so am Brenner festgeschraubt, dass er nicht einfach zu öffnen ist.“
Seit 1999 ist der Verkauf von gefärbtem und parfümiertem, dünnflüssigem Öl in kleinen Mengen in Deutschland verboten. Die Unfälle mit Lampenöl gingen dadurch von 200 auf knapp 100 pro Jahr zurück. Doch schon seit drei Jahren will die Bundesregierung auch das klare, dünnflüssige Öl verbieten. Mit den Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und des Bundesinstituts für Risikobewertung will sie einen neuen Anlauf nehmen, um die anderen EU-Länder ebenfalls zu überzeugen. Leider sind nur wenige Hersteller der Öllampen bereit, kindersichere Modell zu produzieren, da diese dann deutlich teurer wären als ihre bisherigen Modelle. Über dieses aktuelle hat auch das Wirtschaftsmagazin "PlusMinus" ausführlich berichtet.
Für den Materialprüfer Dr. Klaus Urban ist eine kindersichere Lampe leicht zu erkennen: „Ein kindersicherer Brenner besteht aus einem schlagfesten Gehäuse. Er hat einen Dochtschutz, so dass die Kinder ihn mit den Fingern nicht greifen und herausziehen können. Und der Behälter selbst, also der Tank für die Brennflüssigkeit, ist so am Brenner festgeschraubt, dass er nicht einfach zu öffnen ist.“
Seit 1999 ist der Verkauf von gefärbtem und parfümiertem, dünnflüssigem Öl in kleinen Mengen in Deutschland verboten. Die Unfälle mit Lampenöl gingen dadurch von 200 auf knapp 100 pro Jahr zurück. Doch schon seit drei Jahren will die Bundesregierung auch das klare, dünnflüssige Öl verbieten. Mit den Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und des Bundesinstituts für Risikobewertung will sie einen neuen Anlauf nehmen, um die anderen EU-Länder ebenfalls zu überzeugen. Leider sind nur wenige Hersteller der Öllampen bereit, kindersichere Modell zu produzieren, da diese dann deutlich teurer wären als ihre bisherigen Modelle. Über dieses aktuelle hat auch das Wirtschaftsmagazin "PlusMinus" ausführlich berichtet.
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