Mutterschutz: Wann und wie lange?

Der Mutterschutz ist eine vom Staat eingerichtet Auszeit für (werdende) Mütter. Er hat zur Aufgabe, die Mutter und ihr ungeborenes Kind vor Belastung, Überforderung und Gesundheitsschädigung zu schützen. Gleichzeitig sichert er die Mutter vor finanziellen Einbußen und beinhaltet einen Kündigungsschutz.

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – in dieser Zeit besteht allerdings kein Beschäftigungsverbot. Theoretisch kann eine werdende Mutter auch in dieser Zeit noch arbeiten, die Entscheidung ist ihr selbst überlassen. Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot (2 Monate nach der Geburt).

Alle weiteren Informationen liefert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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