Kinderrechte in’s Grundgesetz
Fast zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der UN-Kinderrechts-konvention am 20. November 1989 und 15 Jahre nach ihrem Inkraft-treten in Deutschland am 5. April 1992 steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus.
Kinder haben Rechte, daran zweifelt zwar heute niemand mehr. Aber bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle, von ihrer aktiven Beteiligung an den politischen Prozessen und Verwaltungsentscheidungen ganz zu schweigen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund – tritt für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein, um die Position der Kinder zu stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe anzusehen.
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